Groß- und Kleinschreibung - So einfach geht’s!

Auf einer Webseite, die die Groß- und Kleinschreibung ganz einfach erklären möchte, fand ich doch tatsächlich 7 Regeln zur Kleinschreibung und 5 Regeln zur Großschreibung. Naja, dachte ich mir, warum einfach, wenn‘s auch kompliziert geht.

Bis vor drei Jahren hatte ich keinen befriedigenden Ansatz zur Erklärung der Großschreibung, bis mir ein Kollege seine Herangehensweise erklärte. Warum ich sofort begeistert war und wie ich diesen neuen Ansatz sofort in meine LRS-Förderung integrierte und seitdem erfolgreich mit meinen Therapiekindern nutze, habe ich euch in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Eine Regel – zwei Ausnahmen

Für die Groß- und Kleinschreibung in der deutschen Sprache gibt es eigentlich bloß eine Regel mit nur zwei Ausnahmen.

Die Regel

Man schreibt alles klein.

Die Ausnahmen von der Regel

  1. Satzanfänge und
  2. alle als Nomen verwendete Wörter im Satz

schreibt man immer groß!

Warum gibt es dann trotzdem so viele Schwierigkeiten mit der Großschreibung?

Wie man unschwer erkennen kann, macht nicht die Regel die Probleme, sondern vor allem die zweite Ausnahme – das Erkennen des Nomens. Dass manche Kinder sogar Schwierigkeiten beim Erkennen der Satzgrenzen haben und in ihren Aufsätzen alles klein, in einer Wurst, ohne Punkt und ohne Komma schreiben, ist wieder eine andere Geschichte. Darauf werde ich bei Bedarf gerne in einem anderen Blogbeitrag eingehen.

Alles was du angreifen oder sehen kannst, schreibst du groß!

In der Schule lernen die Kinder viele verschiedene Tricks bzw. Regeln, wie sie Nomen erkennen können. Einer der ersten Tricks lautet:

Alles was du angreifen oder sehen kannst, schreibst du groß!

Hier kommen viele schnell ins Grübeln. Kann ich den Mond angreifen, obwohl er so weit weg ist? Warum schreibe ich dann Luft groß, obwohl ich Luft nicht angreifen und nicht sehen kann? Diese Regel, die sich auf die sogenannten konkreten Nomen bezieht, ist also sehr begrenzt anwendbar und stößt schnell an ihre Grenzen.   

Die Begleiterprobe – Oder die Geschichte mit dem Ja, aber …

Ebenso viel Verwirrung tritt meiner Erfahrung nach mit folgender Regel auf: Wenn man vor ein Wort einen Begleiter setzen kann, schreibt man es groß! Zumindest bei den beiden oben genannten Beispielen scheint die Regel zu funktionieren: der Mond und die Luft. Alles klar, jetzt wissen wir warum wir den Mond und die Luft großschreiben müssen, obwohl wir beides nicht angreifen können.

An dieser Stelle beginnt jetzt unsere Geschichte:
Klein Maxi hat gelernt, dass man alle Namenwörter großschreibt. Namenwörter erkenne er daran, dass er einen Begleiter davorsetzen könne, meint seine Mama im Homeschooling. Im Aufsatz schreibt Maxi: Wir Laufen in den Garten und Spielen Fußball.

Mama: Maxi, laufen und spielen schreibt man klein.

Maxi: Ja, aber man kann doch das Spielen und das Laufen sagen, also schreibt man es groß.

Mama: Ja, aber diese Regel gilt nicht für Tunwörter. Tunwörter schreibt man immer klein.

Maxi setzt das Schreiben seines Aufsatzes fort: Das spielen im Garten machte uns sehr viel Spaß.

Mama: Maxi, wenn du vor einem Wort einen Begleiter stehen hast, musst du es großschreiben, auch wenn das Wort ein Tunwort ist.

Maxi: Ja, aber du hast doch gerade gesagt, dass man Tunwörter immer kleinschreibt.

Mama: Ja, aber die Regel gilt eben nicht, wenn direkt davor ein Begleiter im Satz steht.

Seufzend bessert Maxi seinen Fehler aus und fährt mit dem Schreiben fort: Das Laute lachen störte unsere Nachbarn.

Mama: Maxi, laute ist doch ein Eigenschaftswort, Eigenschaftswörter schreibt man immer klein.

Maxi: Aber Mama, du hast doch gerade gesagt, wenn im Satz direkt vor dem Wort ein Begleiter steht, muss ich es großschreiben.

Mama: Ja, aber nicht bei Eigenschaftswörtern. Der Begleiter gehört doch in diesem Satz zum Wort Lachen, also schreibst du Lachen hier groß.

Kopfschüttelnd macht sich Maxi wieder an den Text: Leider hat alles schöne auch ein Ende.

Mama: Nach alles, nichts, etwas und  vieles schreibt man Eigenschaftswörter doch groß, Maxi. Das solltest du doch wissen!

Maxi: Maaaamaaa!!!!!!!!

Wütend schleudert Maxi seinen Stift in die Ecke und beschließt nie wieder ein Wort zu schreiben.

Die Adjektivprobe – Eine Regel die fast immer anwendbar ist!

Eine Regel viele Ausnahmen. Auf Wortebene funktioniert die Begleiterprobe gut, solange man die Kinder darauf hinweist, dass sie eben nicht für Verben gilt. Auf Satzebene kommt man jedoch schnell in Argumentationsnot, wenn man die Großschreibung mit der Begleiterprobe erklären möchte. Um ehrlich zu sein hatte ich mich auch über 20 Jahre lang mit der Begleiterprobe herumgeschlagen. Die Geschichte von Maxi ist eine Kompaktzusammenfassung der verschiedenen Argumente, die ich von meinen Therapiekindern in diesen Jahren gehört habe. Und so wie Maxis Mama bin auch ich mit meinen Argumenten von einer Ausnahme zur nächsten gestolpert.

Seitdem sind einige Jahre vergangen, in denen ich mich intensiv mit der Didaktik der syntaxbasierten Großschreibung auseinandergesetzt habe. Diese ist eigentlich schnell erklärt:

Kann man vor ein Wort im Satz ein Adjektiv mit einer Endung setzen, schreibt man es groß!

Gehen wir nun unsere Ausnahmen von vorne hin alle einmal durch:

Der Mond war gut zu sehen.
Der helle Mond war gut zu sehen.  

Sie schaute lustlos in die Luft.
Sie schaute lustlos in die stickige Luft.

Wir laufen in den Garten und spielen Fußball.
Wir laufen in den großen Garten und spielen mit dem alten Fußball.

Das Spielen im Garten machte uns sehr viel Spaß.
Das gemeinsame Spielen im grünen Garten machte uns großen Spaß.

Das laute Lachen störte unsere Nachbarn.
Das laute Lachen störte unsere verärgerten Nachbarn.

Nun stoßt die Adjektivprobe ehrlicherweise zum ersten Mal an ihre Grenzen:

Leider hat alles Schöne auch ein Ende.
Leider hat alles Schöne auch ein Ende.

Nach alles, nichts und etwas schreiben wir Adjektive groß. Diese Wörter gehören zu Wortgruppe der Indefinitpronomen, sie lassen sich auch nicht steigern und sind somit eindeutig keine Adjektive.

Aber wie meine Mutter schon immer zu sagen pflegte: Keine Regel ohne Ausnahme.

Möchtest du mehr über die syntaxbasierte Didaktik der Großschreibung erfahren und wissen, wie ich diese mittlerweile erfolgreich in meiner LRS-Therapie einsetze?

Um tiefer in dieses Thema einzutauchen, lade ich dich herzlich zu meinem neuesten Online-Seminar ein: "Vermittlung der Großschreibung durch syntaxbasierte Didaktik". Hier werde ich meine Erfahrungen und Erkenntnisse ausführlicher teilen und praktische Anleitungen für den erfolgreichen Einsatz in der LRS-Therapie geben.

Autorin: Ute Temel, MA - Akademische Therapeutin für Lernstörungen, Integrative Lerntherapeutin (FiL)

Quellen und weiterführende Literatur

Bangel, M., Rautenberg, I., & Werth, C. (2020). Syntaxorientierte Didaktik der Großschreibung. Ein Forschungsüberblick. Didaktik Deutsch: Halbjahresschrift für die Didaktik der deutschen Sprache und Literatur25(48), 55-70.

Günther, H., & Nünke, E. (2005). Warum das Kleine groß geschrieben wird, wie man das lernt und wie man das lehrt.

Rautenberg, I., Wahl, S., Helms, S., & Nürnberger, M. (2016). Syntaxbasierte Didaktik der Großschreibung-ab Klasse 2: Einführung, Methodensammlung, Kopiervorlagen. Mildenberger.

Wahl, S., Rautenberg, I., & Helms, S. (2017). Evaluation einer syntaxbasierten Didaktik zur satzinternen Großschreibung. Didaktik Deutsch, (42).

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Legasthenie & Dyskalkulie – Erste Anlaufstellen – Wer hilft?

Sie stellen fest, dass sich Ihr Kind in der Schule viel schwerer tut das Lesen, Schreiben oder Rechnen zu erlernen als die anderen Kinder in der Klasse. Sie erleben, dass Ihr Kind ständig mit neuen Herausforderungen und Misserfolgen kämpfen muss. Sie möchten helfen, wissen aber nicht, was Sie tun können und wen Sie um Hilfe bitten können.

In diesem Beitrag habe ich versucht die wichtigsten Anlaufstellen zusammenzustellen, diese kurz zu beschreiben und interessante Links anzuhängen. Leider ist mir das nur zum Teil gelungen, da es in den einzelnen Bundesländern in Österreich unterschiedliche Herangehensweisen gibt und die einzelnen Angebote bzw. deren Webseiten unterschiedlich gut ausgebaut sind.

Unterstützungssysteme im Überblick

Schulische Unterstützungssysteme

Außerschulische Unterstützung

Schulische Unterstützungssysteme

Lehrkraft

Die allererste Anlaufstelle sollte immer die jeweilige Lehrkraft sein. Als Mutter oder Vater kennen Sie Ihr Kind immer am besten. Sie wissen, welchen Lernaufwand Sie zu Hause betreiben müssen. Sie erleben die oft sehr belastenden Hausaufgabensituationen am Nachmittag und trocknen die Tränen Ihres Kindes, weil es trotz vielen Übens wieder keine gute Leistung im Diktat oder Rechentest abliefern konnte. Teilen Sie der Lehrkraft Ihre Erfahrungen mit und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie Ihrem Kind helfen könnten.  Die Lehrkraft Ihres Kindes sollte wissen, welche Stellen in Ihrem Bezirk zusätzlich unterstützend in die Förderung ihres Kindes eingebunden werden könnten.

Schulleitung

In der Regel möchten alle Lehrkräfte aus ihren Kindern in der Klasse das Beste herausholen. Sie fördern jeden einzelnen ihrer Schützlinge gemäß seinen Begabungen und sind stolz über jeden erzielten Erfolg. Zeigt eines ihrer Schützlinge trotz Engagements und Förderung keinen Lernzuwachs, wie es bei Lernstörungen oft der Fall ist, sind auch die Lehrkräfte manchmal hilflos und enttäuscht. Das kann sich dann negativ in der Lehrer-Eltern-Kommunikation auswirken. In diesem Fall besteht die Möglichkeit mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen. Diese kann zwischen beiden Seiten vermitteln und beratend zur Seite stehen. Außerdem kann die Schulleitung eine Beratungs- bzw. BetreuungslehrerIn zu Rate zu ziehen.

Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)

Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik dient als Ansprechpartner für Fragen zur pädagogischen Förderung. Hier bekommen nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Eltern Unterstützung und Auskunft zum Thema Lernstörungen.

Leider war es mir zum jetzigen Zeitpunkt (10.10.2021) nicht möglich, für jedes Bundesland einen Link zum jeweiligen FIDS zu finden, da in manchen Bundesländern jede Bildungsregion ihre eigene Webseite betreibt, diese noch nicht aktualisiert wurden oder noch nicht unter dem Namen FIDS laufen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier keine Links für einzelne Bildungsregionen angeben kann, das würde den Rahmen sprengen.

Auf der Webseite der Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes sollten Sie die jeweiligen Links finden. Eine Zusammenstellung der Links zu den Bildungsregionen finden Sie auf dieser Seite ganz unten.

Schulpsychologie

Erziehungsberechtigte können sich auch direkt und vertraulich an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle wenden. Die passenden Links sollten Sie ebenso auf der Webseite der Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes finden.

Beratungs- und BetreuungslehrerInnen

Beratungs- und BetreuungslehrerInnen unterstützen und begleiten u. a. Kinder mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenproblemen. Sie beraten nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Eltern und leisten Vernetzungsarbeit mit den Eltern, sowie mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen.

Beratungs- und BetreuungslehrerInnen können von der  Schulleitung angesucht werden. Durch diverse Einsparungen stehen in vielen Bildungsrgionen bedauerlicherweise immer weniger Beratungs- und BetreuungslehrerInnen zur Verfügung.  

Außerschulische Unterstützungssysteme

Klinische PsychologInnen mit Spezialisierung

In vielen Fällen wird in der Schule eine klinisch-psychologische Entwicklungsdiagnostik bei einer Psychologin bzw. einem Psychologen empfohlen. Sie können sich aber auch selbst direkt an eine psychologische Praxis wenden. Achten Sie darauf, dass es sich in diesem Fall um eine klinische und GesundheitspsychologIn mit Spezialisierung für Kinder und Jugendliche sowie einer fundierter Zusatzausbildung im Lernstörungsbereich handelt.

In Oberösterreich können beispielsweise klinisch-psychologische Entwicklungsuntersuchungen auch am Institut für Sinnes- und Sprachneurologie in Linz durch ein multiprofessionelles Team durchgeführt werden. Sie erhalten sozusagen ein umfangreiches Rundumpaket.

BALDT (Berufsverband Akademischer Legasthenie-Dyskalkulie-TherapeutInnen)

Der Berufsverband Akademischer Legasthenie-Dyskalkulie-TherapeutInnen sieht sich als kompetenter und verantwortungsbewusster Ansprechpartner für alle Betroffenen und deren Eltern sowie für Berufsgruppen, die mit dieser Problematik konfrontiert sind. Auf der Webseite des BALDT finden Sie neben Informationen rund um das Thema Lernstörungen auch eine Liste mit gut ausgebildeten TherapeutInnen aus fast ganz Österreich.  

Links

Österreich

BALDT

Schulpsychologie

Oberösterreich

Bildungsdirektion Oberösterreich

Institut für Sinnes- und Sprachneurologie in Linz (Diagnostikstelle)

Salzburg

Bildungsdirektion Salzburg

Niederösterreich

Bildungsdirektion Niederösterreich

Wien

Bildungsdirektion Wien
FIDS AnsprechpartnerInnen (Wien)

Steiermark

Bildungsdirektion Steiermark

Tirol

Bildungsdirektion Tirol
FIDS AnsprechpartnerInnen Tirol

Kärnten

Bildungsdirektion Kärnten

Vorarlberg

Bildungsdirektion Vorarlberg
FIDS Vorarlberg

Der Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in Abschlussprüfungen

Matura machen mit Legasthenie oder Dyskalkulie - Welche Erleichterungen stehen Betroffenen zu?

Hurra! Endlich ist es soweit! Das neue Rundschreiben Nr. 11/2021 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde endlich veröffentlicht.  Auch wenn der schwer zu lesende Titel Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Behinderungen, chronischen Krankheiten etc. Angemessene Vorkehrungen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten im Rahmen abschließender Prüfungen nicht darauf hindeutet, dass auch Informationen zu Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen enthalten sind, gibt es dennoch sehr spannende Abschnitte für diese Schülergruppe.

An dieser Stelle möchte ich euch die wichtigsten Inhalte des Rundschreibens vorstellen.

Muss ein ärztliches Gutachten erbracht werden?

Wie in fast allen Erlässen hat man es auch dieses Mal nicht geschafft, einfache Fragen mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten. Auch dieser Erlass lässt wieder einmal Raum für Diskussionen. Nutzen wir also die Wischiwaschi-Sprache der Beamten zu unserem Vorteil und Interpretieren das Schreiben zugunsten der betroffenen Schülerinnen und Schüler.

Hierzu also der erste Auszug aus dem Rundschreiben:

Wurde im Schulalltag eine Beeinträchtigung, die geeignet ist, Prüfungsergebnisse zu beeinflussen, festgestellt und entsprechend berücksichtigt, so gilt dies auch für die abschließenden Prüfungen. Relevante Hilfestellungen, die im Schulalltag zum Einsatz kamen, sind auch bei den abschließenden Prüfungen anzuwenden.

Bei Kandidatinnen und Kandidaten der BRP, Externistenreifeprüfung bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung kann eine derartige Beeinträchtigung im Schulalltag nicht festgestellt und berücksichtigt werden. Wünscht eine Prüfungskandidatin/ein Prüfungskandidat aufgrund einer Beeinträchtigung die Anpassung der Rahmenbedingungen bei der BRP, so ist im Zweifelsfall ein entsprechendes Gutachten zu erbringen.

Gutachten müssen immer von Personen bzw. Institutionen ausgestellt werden, die dafür fachlich zuständig sind (z.B. entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte, klinische Psychologinnen und Psychologen).

Meine Interpretation und somit klare Antwort auf die oben gestellte Frage:
Nein, es ist kein ärztliches Gutachten erforderlich. Die Beeinträchtigung ist im Schulalltag von den Lehrkräften festzustellen.

Für Kandidatinnen und Kandidaten einer Externistenprüfung kann im Zweifelsfall ein Gutachten eingefordert werden, muss aber nicht.

Es steht nicht ausdrücklich im Schreiben, dass es sich um ein klinisch-psychologisches Gutachten handeln muss. Folglich ist ein pädagogisches Gutachten z. B. einer Therapeutin für Lernstörungen ausreichend.

Matura mit Legasthenie

Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)

Für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten mit Legasthenie gibt es deutliche Erleichterungen:

Zusätzlich können die digital zur Verfügung gestellten Klausuraufgaben angepasst und technisch adaptiert werden. Im Rundschreiben genannte Beispiele:

Matura mit Dyskalkulie

Vorkehrungen am Prüfungsstandort – Spezifische Empfehlungen bei Rechenschwäche

Leider gibt es für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten mit Dyskalkulie keinerlei Erleichterungen, da man anscheinend der Meinung war, der allgemein gültige Gebrauch von technischen Hilfsmitteln, wie Taschenrechner und GeoGebra, sei ausreichend.

Im Falle einer Rechenschwäche ist es nicht notwendig, dass die Rahmenbedingungen bei der abschließenden Prüfung am Prüfungsstandort angepasst werden.

Schade, zumindest eine individuelle Verlängerung der Arbeitszeit hätte man einräumen können.

Mein Fazit

Es freut mich, dass auch in diesem Rundschreiben wieder zu lesen ist, dass die Verantwortung, eine Beeinträchtigung zu erkennen, bei den Lehrkräften liegt und diese Beeinträchtigung, welcher Art auch immer, unabhängig von einem außerschulischen Gutachten entsprechend zu berücksichtigen ist.

Es ist schön, dass es nun auch für ältere Schülerinnen und Schüler klare Richtlinien gibt, an die sich die einzelnen Schulen zu halten haben.

In diesem Zusammenhang wünsche ich allen Maturantinnen und Maturanten alles Gute für ihre Abschlussprüfung, insbesondere denen mit einer Lernstörung!  Hut ab, ihr habt es soweit geschafft, ihr werdet noch viel mehr erreichen!

Für alle, die die Details nachlesen möchten, geht es hier zum Rundschreiben.