Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle vereinbarten Therapieeinheiten und werden vom Erziehungsberechtigten durch die Unterschrift der Therapierahmenvereinbarung anerkannt.
Aufträge für eine Lerntherapie werden aufgrund eines schriftlichen Vertrages zwischen der Praxis LernArt und dem Aufraggeber entgegengenommen. Dieser Auftrag ist für die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistungen maßgebend.
Jede Lerntherapie wird sorgfältig und fachgerecht vorbereitet, ausgeführt und nachbereitet. Die Grundlage für die Lerntherapie sind die Eingangsdiagnostik, die diagnostischen Gutachten anderer Einrichtungen und Institutionen, die Informationen der Eltern und der erstellte Förderplan. Für die Durchführung und den Erfolg der Therapie ist die häusliche Mitarbeit der Eltern entscheidend. Diese beeinflusst maßgeblich die Nachhaltigkeit der Therapie. Der Auftraggeber ist zur Mitteilung aller relevanten Informationen verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Lerntherapie erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die laufende Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Therapie von Bedeutung sein können.
Nach Rücksprache und auf Wunsch der /des Erziehungsberechtigten ist eine Zusammenarbeit mit externen Institutionen, wie Schule, Schulpsychologe, Psychologe, Nachhilfe, Logopäde möglich. Die Therapeutin bespricht sich nur mit externen Kollegen, wenn Sie vorher eine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschreiben.
Zur Durchführung kann es nötig sein, dass dem Klienten Materialien leihweise überlassen werden. Diese sind nach dem Gebrauch vollständig zurückzugeben. Wird Material nicht oder unvollständig zurückgegeben, muss Ersatz besorgt oder die Kosten für die Neubeschaffung bezahlt werden.
Die Therapiedauer richtet sich nach der Entwicklung und des Lernfortschrittes des Klienten. Die enge Zusammenarbeit mit dem familiären Umfeld und den Lehrern wird angestrebt. Die Praxis LernArt kann keinen Therapieerfolg garantieren, wird aber alles tun, um dem Klienten in seiner Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche zu helfen.
Am Beginn der Therapie wird mit dem Auftraggeber ein wöchentlich fester Termin für die Therapiestunde festgelegt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Therapiestunden finden nicht während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen statt. Müssen Termine von LernArt abgesagt werden, dann werden in Absprache Ausweichtermine gesucht.
Die Aufsichtspflicht besteht nur während der vereinbarten Therapieeinheit und in den Räumen von LernArt. Außerhalb der vereinbarten Förderzeiten besteht keine Haftung durch LernArt.
Um einen gelingenden Therapieverlauf zu ermöglichen ist das regelmäßige Stattfinden der Therapiestunde notwendig. Sollte aus dringenden Gründen dennoch eine Absage notwendig werden (Krankheit etc.), so ist eine kurzfristige telefonische Absage unter der Telefonnummer 0664 590 2689 oder sofern langfristig schon ersichtlich per Mail an ute.temel@lern-art.at möglich.
Die Praxis LernArt ist bemüht, für Stunden, die aufgrund von unvermeidlichen Ereignissen wie z. B. Krankheit nicht wahrgenommen werden können, bei rechtzeitiger Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden auf Kulanz anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird kein passender Ersatztermin gefunden bzw. in Anspruch genommen, werden ersatzweise, individuell auf das Kind zugeschnittene Arbeitsblätter bzw. virtuelle Übungsmöglichkeiten bereitgestellt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Therapiestunde durch ein Elterngespräch zu ersetzen.
Erfolgt die Absage der Therapie weniger als 48 Stunden vorher oder gar nicht, entfällt die Stunde ohne Ersatz.
Verunmöglicht eine längere Krankheit oder Unfall den Besuch der Lerntherapie, wird dies individuell behandelt. Die Praxis LernArt ist bemüht eine kulante Lösung zu finden. Mit einem Arztzeugnis kann der Vertrag unter- bzw. abgebrochen werden.
Für Termine, die vonseiten der Praxis abgesagt werden müssen, werden in Absprache mit Ihnen Ersatztermine gesucht.
Die Laufzeit erfolgt auf unbestimmte Dauer, zunächst jedoch für die vereinbarte Mindestlaufzeit von mindestens 3 vollen Kalendermonaten. Für die Berechnung der Mindestlaufzeit ist der erste volle Monat ausschlaggebend. Unter Einhaltung der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für den Fristenlauf ist das Eingangsdatum der Kündigung maßgeblich.